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Juristische Person

Der Begriff „juristische Person“ bezeichnet eine Organisation, die gemäß den Gesetzen als eigenständige Rechtseinheit anerkannt wird. Anders als natürliche Personen, also Einzelpersonen, haben juristische Personen eigene Rechte, Pflichten und können vor Gericht handeln. Historischer Kontext und Entwicklung des Begriffs Die Idee juristischer Personen reicht historisch bis ins römische Recht zurück. Im Laufe der Zeit hat

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