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GmbH & Co.: Rechtsformen für Unternehmen – welche passt zu mir?

Welche Rechtsform man wählen sollte kann einem schon mal Kopfzerbrechen bereiten, doch kann man sich diese in einzelne Kriterien runterbrechen um die Entscheidung für jeden einfach zu machen.

Was ist eine Rechtsform und warum braucht man überhaupt eine?

Jedes Unternehmen benötigt eine Rechtsform, sie ist auch gleichbedeutend mit einer Unternehmensform, sie bildet somit den rechtliche Rahmen für das Handeln eines Unternehmens. Die Rechtsform definiert die Haftung des Unternehmens, die Geschäftsführungsbefugnis, die Buchführungspflichten, steuerliche Pflichten und die Art des Jahresabschlusses.
Die Rechtsform gibt auch Regelungen zu Gesellschafterversammlungen vor und greift so tief in den Aufbau eines Unternehmens ein.

Welche Firmenarten gibt es?

Im Allgemeinen kann man die Rechtsformen in drei Oberkategorien einteile: Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Einzelunternehmen:

Als Einzelunternehmen (in Österreich: Ein-Personen-Unternehmen bzw. EPU oder auch eingetragener Unternehmer bzw. e.U.; in der Schweiz auch: Einzelfirma) bezeichnet man jeden Menschen, der sich selbstständig gemacht hat.

Soloselbststängige oder Solopreneure sind einfach nur Umschreibungen für Einzelunternehmen.

  • Nichtkaufleute (dazu zählen: Freiberufler, Kleingewerbetreibende)
  • Einzelkaufleute (Kaufmann/Kauffrau bzw. e.K.)

Personengesellschaften:

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen unternehmerisch zusammenschließen. Personen können rechtlich natürliche Personen sein (also Menschen) oder juristische Personen (also Organisationen). Wichtig ist in jedem Fall, dass bei der Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer im Vordergrund steht.

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Kommanditgesellschaft (KG)

Kapitalgesellschaften:

Eine Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Hier geht es also ausschließlich um finanzielle Beteiligung.

Übersicht: Unternehmensformen im Überblick

Anmerkung zu den Begriffen: Der Begriff Mindesteinlage bedeutet, dass ein Geldbetrag in Mindesthöhe eingezahlt werden muss (bspw. 1 €, 25.000 € o.Ä.); Haftung heißt, dass man zum Abbezahlen von Schulden gezwungen werden kann; den Inhabern gehört die jeweilige Gesellschaft; Geschäftsführer oder Vorstand sind lediglich von den Inhabern damit beauftragt sich um die Verwaltung der Gesellschaft zu kümmern.

BezeichnungKosten für GründungGründerHaftungEntscheidungsbefugnis / Vertretung
Einzelunternehmen
(bspw. Freiberufler oder Gewerbe)
kein festes Kapital nötig; keine Mindesteinlage vorgeschrieben1unbeschränkt mit Geschäfts- und PrivatvermögenAlleinentscheidung des Inhabers
e.K.
(eingetragener Kaufmann/Kauffrau; also Einzelkaufleute)
kein festes Kapital nötig; keine Mindesteinlage vorgeschrieben1unbeschränkt mit Geschäfts- und PrivatvermögenAlleinentscheidung des Inhabers, Bestellung von Prokuristen möglich
OHG
(Offene Handels-gesellschaft)
kein festes Kapital nötig; keine Mindesteinlage vorgeschriebenmind. 2Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, gesamtschuldnerische d.h. komplette HaftungEinzelgeschäftsführung und Einzelvertretungsmacht jedes Gesellschafters, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, Bestellung von prokuristen möglich
GbR
(Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
kein festes Kapital nötig; keine Mindesteinlage vorgeschriebenmind. 2Gesellschaft und Gesellschafter (Auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, gesamtschuldnerische HaftungGemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist
KG
(Kommandit-gesellschaft)
kein festes Kapital nötig; keine Mindesteinlage für Komplementär, aber Kommanditist muss Einlage in beliebiger Höhe tätigenmind. 2Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) unbeschränkt, Kommanditisten in Höhe der Einlage (Haftungsbeschränkung tritt in der Regel erst nach Eintragung im Handelsregister ein)Grundsätzlich persönlich haftende Gesellschafter, in besonderen Fällen Beteiligung der Kommanditisten erforderlich, Bestellung von Prokuristen möglich
UG (haftungs-beschränkt)
(Unternehmer-gesellschaft; alternativ: gemeinnützig als gUG)
ab 1 Euro möglich; vollständige Einzahlung (nur in bar bzw. Überweisung möglich) bei Gründung erforderlichmind. 1nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des GeschäftsführersGeschäftsführer, Geschäftspolitik: Gesellschafter-versammlung, sofern vorhanden Aufsichtsrat, Bestellung von Prokuristen möglich
GmbH
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung; alternativ gemeinnützig als gGmbH)
ab 25.000 Euro möglich (mind. 12.500 Euro bei Gründung überweisen)mind. 1nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des GeschäftsführersGeschäftsführer, Geschäftspolitik: Gesellschafter-versammlung, sofern vorhanden Aufsichtsrat, Bestellung von Prokuristen möglich
KGaA
(Kommandit-gesellschaft auf Aktien; auch als Aktien-KG bezeichnet)
ab 50.000 Euro möglichmind. 2Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) unbeschränkt, Kommanditaktionäre in Höhe der Einlage (Haftungsbeschränkung tritt in der Regel erst nach Eintragung im Handelsregister ein)Grundsätzlich persönlich haftende Gesellschafter, in besonderen Fällen Beteiligung der Kommanditaktionäre erforderlich, Bestellung von Prokuristen möglich
AG
(Aktiengesellschaft)
ab 50.000 Euro möglichmind. 1nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des VorstandsVorstand, Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Bestellung von Prokuristen möglich
SE
(von lat. Societas Europaea; europäische Aktiengesellschaft)
ab 120.000 Euro möglichmind. 1nur mit Gesellschaftsvermögen, ggf. persönliche Haftung des VorstandsVorstand, Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Bestellung von Prokuristen möglich

Übersicht: Bürokratie bei der Gründung nach Rechtsforme

BezeichnungFormalitätenPflicht für Handelsregister?Form-Vorschriften?
Einzelunternehmen
(bspw. Freiberufler oder Gewerbe)
Gewerbeanmeldung NeinKeine
e.K.
(eingetragener Kaufmann/Kauffrau; also Einzelkaufleute)
Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister Jaschriftlicher Gesellschaftsvertrag
nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen
OHG
(Offene Handels-gesellschaft)
Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das HandelsregisterJaschriftlicher Gesellschaftsvertrag
nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen
GbR
(Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
GewerbeanmeldungJaschriftlicher Gesellschaftsvertrag
nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen
KG
(Kommandit-gesellschaft)
Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das HandelsregisterJaschriftlicher Gesellschaftsvertrag
zwingend erforderlich, Mindestinhalt gesetzlich geregelt, notarielle Beurkundung erforderlich, notarielles Musterprotokoll kann in einfachen Fällen genutzt werden
UG (haftungs-beschränkt)
(Unternehmer-gesellschaft; alternativ: gemeinnützig als gUG)
Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister, insgesamt umfangreiche Formalitäten/ hohe Gründungskosten (Erleichterung bei Verwendung des notariellen Musterprotokolls)Jaschriftlicher Gesellschaftsvertrag
zwingend erforderlich, Mindestinhalt gesetzlich geregelt, notarielle Beurkundung erforderlich, notarielles Musterprotokoll kann in einfachen Fällen genutzt werden
GmbH
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung; alternativ gemeinnützig als gGmbH)
Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister, insgesamt umfangreiche Formalitäten; hohe Gründungskosten (Erleichterung bei Verwendung des notariellen Musterprotokolls)Jaschriftlicher Gesellschaftsvertrag
zwingend erforderlich, Mindestinhalt gesetzlich geregelt, notarielle Beurkundung
KGaA
(Kommandit-gesellschaft auf Aktien)
Satzung (Gesellschaftsvertrag) muss geschlossen und notariell beglaubigt werden; Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das HandelsregisterJaschriftlicher Gesellschaftsvertrag
zwingend erforderlich, Mindestinhalt gesetzlich geregelt, notarielle Beurkundung erforderlich, notarielles Musterprotokoll kann in einfachen Fällen genutzt werden
AG
(Aktiengesellschaft)
Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister, insgesamt sehr umfangreiche Formalitäten/ hohe GründungskostenJaschriftlicher Gesellschaftsvertrag
zwingend erforderlich, Mindestinhalt gesetzlich geregelt, notarielle Beurkundung
SE
(von lat. Societas Europaea; europäische Aktiengesellschaft)
Sitz muss in einem Land der EU oder des EWR liegen, sehr umfangreiche Formalitäten / hohe Gründungskostenschriftlicher Gesellschaftsvertrag
zwingend erforderlich, Mindestinhalt gesetzlich geregelt, notarielle Beurkundung

Sonderform: eingetragene Genossenschaft (e.G.)

Die Genossenschaft taucht nicht in der bisherigen Liste auf, weil sie eine besondere Form darstellt: Genossenschaften sind keine Handelsgesellschaften, da sie keine Gewinne erzielen, sondern einem bestimmten Personenkreis wirtschaftliche Vorteile durch gemeinsames Handeln bringen wollen; als freiwilliger Zusammenschluss insbesondere von Kaufleuten, Handwerkern, Landwirten, Mietern, Verbrauchern. Genossenschaften sind im Genossenschaftsregister eingetragen.

Eine eG muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen (§ 4 GenG), muss über eine Satzung mit gesetzlich vorgeschriebenem Mindestinhalt verfügen (§ 6 ff. GenG) und braucht kein Stammkapital, kann also ab 1 € gegründet werden.

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